Impressum / Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
Kontaktadresse
Kaufmann Trekking, Wylen 1, 6440 Brunnen, Schweiz
Tel. 041 822 00 55 info@kaufmanntrekking.ch
Webpage: www.aktivferien.ch.
Handelsregistereintrag:
Hanspeter Kaufmann
Trekking-Reisen
Firmen-Nummer CHE-107.402.920
Gerichtsstand: 6430 Schwyz
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Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen
1. Grundsätzliches
Inhalt des Reisevertrages sind die Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen.
Vermittelt Kaufmann-Trekking (nachfolgend kurz KT genannt) einzelne, von Dritten zu erbringende Reiseleistungen, insbesondere Hin- und Rückflug, Hotelaufenthalte, Safaris, Mietwagen, Sportgeräte, Boote etc., so richtet sich das Zustandekommen dieser Verträge und deren Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden (= Korrespondent im Reiseland).
2. Zahlung
Bei Buchung wird eine Anzahlung fällig, Restzahlung nach Zustellung der Rechnung ca. 1 Monate vor Abreise. Mit der schriftlichen Buchungszusage (per E-Mail oder Rücksand Anmeldeformular) wird die Anmeldung von Seiten des Kunden verbindlich.
3. Vertragliche Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils für das Reisedatum geltenden Rechnung/Buchungsbestätigung.
4. Preisänderungen
K-T ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn diese Massnahme auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und für KT nicht vorhersehbar waren. Dies betrifft u.a. nachträgliche Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger (z.B. in Form von Treibstoffzuschlägen), neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben und Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Steuern etc.), Preiserhöhungen infolge markanter Kurs- oder Währungsänderungen oder nötig gewordener Programmumstellungen. Die Preiserhöhung muss sich jedoch im Rahmen der veränderten Umstände halten und kann höchstens 10 % vom Arrangementpreis ausmachen. Andernfalls kann der Reiseteilnehmer/-in vom Vertrag zurücktreten.
5. Rücktritt
Bei Annullierung einer Festanmeldung werden pro Person folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:
Bis 90. Tag vor Reisebeginn Fr. 1500.–. Vom 90. bis 60 Tag Fr. 2’000.–, vom 60. bis 30. Tag 50 % , vom 29. Tag bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 % des Gesamtarrangements,, ab 7 Tage vor Reisebeginn bis Abreise 100 %.
Aufgrund besonderer Bedingungen meines Galapagos-Partners in Ecuador, werden bei Annullationen dieser Programmen bereits nach Buchung 50 – 100 % der Annullationskosten fällig.
100 % Annullationskosten entstehen, sofern Flugtickets + Eintritte bereits ausgestellt sind oder/und nicht mehr annulliert werden können.
Die obengenannten Stornokosten hat der Reisende unabhängig von der Höhe und vom Nachweis des durch den Rücktritt vom Reiseveranstalter erlittenen Schadens zu bezahlen. Auch behält sich der Veranstalter vor, die Reise bis 2 Monate vor Abreise abzusagen (mit voller Rückerstattung der Anzahlung), sofern die notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.
6. Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt
Wird durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann K-T den Reisevertrag kündigen (dasselbe gilt bei Erkrankung des Reiseleiters).
Sollte dies nach Antritt der Reise geschehen, so behält sich KT vor, die Reise entsprechend abzuändern. Allfällige Mehrkosten hat der Reisende selbst zu tragen, sofern diese nicht durch eine vorhandene Versicherung gedeckt sind.
7. Versicherungen
Die Abschliessung einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen. Sie deckt bei Rücktritt von der Reise bedingt durch “Höhere Gewalt” die Annullationskosten. KT empfiehlt zudem den Abschluss einer “Reisezwischenfall-Versicherung”, die einen umfassenden Schutz gegen die meisten auf einer solchen Reise vorkommenden Risiken beinhaltet (ähnliche Leistungen sind im ETI-Schutzbrief Welt, in der mehrjährigen Intertours-Winterthur Versicherung und in ähnlich gelagerten Versicherungen inbegriffen).
8. Risiko und Haftung
Die Teilnahme an dieser Reise erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und der Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass Reisen in 3.-Welt-Länder generell mit einem höheren Risiko verbunden sind. Zudem bergen Trekking-Touren Gefahren, die verständlicherweise grösser sind als jene einer “Normalreise”. Auch können Wege oder Strassen durch Umwelteinflüsse innert Kürze ein ganz anderes Profil aufweisen als zu erwarten war. Generell haftet KT im Rahmen des Reiserechtes, das für Schweizer Reiseveranstalter gültig ist.
Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet KT nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.
9. Anforderungen an den Teilnehmer
Reisen in Drittweltländern erfordern von den Teilnehmern die Bereitschaft, sich für einige Zeit vom gewohnten Zeitdenken und den Annehmlichkeiten unserer Zivilisation loszulösen sowie sich in eine Gruppe einzupassen.
Grundbedingung für die Teilnahme an einer Reise sind ein guter Gesundheitszustand (keine hinderlichen Herz-/Kreislaufprobleme oder Probleme mit dem “Bewegungsapparat”) sowie Fitness.
10. Allgemeines
Reisen in Drittweltländer bringen gewisse Risiken mit sich, über die sich der Reiseteilnehmer bewusst sein muss und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Zumutbaren in Kauf nehmen muss. Technische Einrichtungen, Sanitäre Anlagen, Apparate und Transportmittel entsprechen weit nicht immer dem europäischen Standard. Programmänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ohne jede Entschädigungspflicht vorbehalten. Fotos: Es kann sein, dass während der Reise Bilder gemacht werden (durch Tourenleiter oder andere Gäse), worauf Sie als Gast zu erkennen sind. Gelegentlich verwenden wir solche Bilder auch für unsere Internet oder sonstige Werbung. Teilen Sie uns bitte vorgängig mit, falls Sie dies nicht möchten.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei den von K-T angebotenen Reisen handelt es sich um grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse. Im Sinne einer einheitlichen Betrachtungsweise wird Schweizer Recht für anwendbar erklärt. Gerichtsstand ist Schwyz. Brunnen, im Januar 2023