Impressum / Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen

 

Kontaktadresse

Kaufmann Trekking, Wylen 1, 6440 Brunnen, Schweiz
Tel. 041 822 00 55 info@kaufmanntrekking.ch
Webpage: www.aktivferien.ch.

Handelsregistereintrag:
Hanspeter Kaufmann
Trekking-Reisen
Firmen-Nummer CHE-107.402.920
Gerichtsstand: 6430 Schwyz

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Urheberrechte

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Datenschutz

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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN

  1. Grundsätzliches

Inhalt des Reisevertrages sind die Reisebedingungen sowie die Leistungsbeschreibungen und sonstigen Erläuterungen.

Vermittelt Kaufmann-Trekking (nachfolgend kurz KT genannt) einzelne, von Dritten zu erbringende Reiseleistungen, insbesondere Hin- und Rückflug, Hotelaufenthalte, Safaris, Sportgeräte, Boote etc., so richtet sich das Zustandekommen dieser Verträge und deren Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners des Reisenden (= Korrespondent im Reiseland).

  1. Zahlung

Bei Buchung wird eine Anzahlung fällig, Restzahlung nach Zustellung der Rechnung ca. 1 Monate vor Abreise. Mit der schriftlichen Zusage des Kunden wird die Anmeldung von Seiten des Kunden verbindlich und die darauffolgende Zustellung der ersten Reiseunter-lagen gilt als Buchungsbestätigung.

  1. Vertragliche Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der jeweils für das Reisedatum geltenden Rechnung/Buchungsbestätigung, bzw. des vorgängig abgegebenen und vom Reisegast ausgefüllten Anmeldeformulars.

  1. Preisänderungen

K-T ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn diese Massnahme auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und für KT nicht vorhersehbar waren. Dies betrifft u.a. nachträgliche Preiserhöhungen der unabhängigen Leistungsträger (z.B. in Form von Treibstoffzuschlägen), neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben und Gebühren (z.B. Flughafentaxen, Steuern etc.), Preiserhöhungen infolge markanter Kurs- oder Währungsänderungen oder nötig gewordener Programmumstellungen. Die Preiserhöhung muss sich jedoch im Rahmen der veränderten Umstände halten und kann höchstens 10 % vom Arrangementpreis ausmachen. Andernfalls kann der Reiseteilnehmer/-in vom Vertrag zurücktreten.

  1. Rücktritt

Bei Annullierung einer Festanmeldung werden pro Person folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

Bis 90. Tag vor Reisebeginn Fr. 1500.–. Vom 90. bis 60 Tag Fr. 2’000.–, vom 60. bis 30. Tag 50 % , vom 29. Tag bis 7 Tage vor Reisebeginn 75 % des Gesamtarrangements, ab 7 Tage vor Reisebeginn bis Abreise 100 %.

Aufgrund besonderer Bedingungen einiger Partner, werden bei Annullationen deren Programme bereits nach Buchung 50 – 100 % der Annullationskosten fällig. 100 % Annullationskosten entstehen generell, sofern Flugtickets + Eintritte bereits ausgestellt sind oder/und nicht mehr annulliert werden können. Für die Schadenabwicklung verrechnet K-T einen administrativen Beitrag von Fr. 100.–.

Die obengenannten Stornokosten hat der Reisende unabhängig von der Höhe und vom Nachweis des durch den Rücktritt vom Reiseveranstalter erlittenen Schadens zu bezahlen. Auch behält sich der Veranstalter vor, die Reise bis 2 Monate vor Abreise abzusagen (mit voller Rückerstattung der Anzahlung), sofern die notwendige Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann.

  1. Kündigung des Reisevertrages bei höherer Gewalt

Wird durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände, welche bei Reisebuchung nicht absehbar waren, die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann K-T die Reise absagen. Sollte dies nach Antritt der Reise geschehen, so behält sich K-T vor,

die Reise entsprechend abzuändern. Normalerweise werden solche Schadenfälle durch eine Reiseversicherung gedeckt. Falls nicht,
hat der Reisegast in beiden Fällen die Kosten selbst zu tragen, sofern diese nicht durch eine vorhandene Versicherung gedeckt sind.

  1. Versicherungen

Der Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung wird empfohlen. Sie deckt bei Rücktritt von der Reise bedingt durch „Höhere Gewalt» die Annullationskosten. K-T empfiehlt zudem den Abschluss einer „Reisezwischenfall/Assistance-Versicherung», die einen umfassenden Schutz gegen die meisten während einer solchen Reise vorkommenden Risiken beinhaltet (siehe separate Beiblatt).

  1. Risiko und Haftung

Die Teilnahme an dieser Reise erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und der Teilnehmer muss sich bewusst sein, dass Reisen in 3.-Welt-Länder generell mit einem höheren Risiko verbunden sind. Zudem bergen Trekking und Aktivferien Gefahren, die verständ-licherweise grösser sind als jene einer „normalen Reise“. Auch können Wege oder Strassen durch Umwelteinflüsse innert Kürze ein

ganz anderes Profil aufweisen als zu erwarten war. Generell haftet K-T im Rahmen des Reiserechtes, das für Schweizer Reisever-anstalter gültig ist. Für Programmänderungen infolge Flugverspätungen oder Streiks wird keine Haftung übernommen. Insbesondere haftet K-T nicht für Änderungen im Reiseprogramm, die auf höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, für welche wir nicht einzustehen haben, zurückzuführen sind.

   Anforderungen an die Teilnehmenden

Reisen in Drittweltländern erfordern von den Teilnehmenden die Bereitschaft, sich für einige Zeit vom gewohnten Zeitdenken und den Annehmlichkeiten unserer Zivilisation loszulösen sowie sich in eine Gruppe einzupassen.

 Grundbedingung für die Teilnahme an einer Reise sind ein guter Gesundheitszustand (keine hinderlichen Herz-/Kreislaufprobleme oder Probleme mit dem „Bewegungsapparat») sowie Fitness.

  1. Allgemeines

Reisen in Drittweltländer bringen gewisse Risiken mit sich, über die sich der Reisegast bewusst sein muss und Unzulänglichkeiten
im Rahmen des Zumutbaren in Kauf nehmen muss. Technische Einrichtungen, Sanitäre Anlagen, Apparate und Transportmittel entsprechen weit nicht immer dem europäischen Standard. Programmänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ohne jede Entschädigungspflicht vorbehalten. Fotos: Es kann sein, dass während der Reise Bilder gemacht werden (durch Tourenleitung oder andere Gäste), worauf Sie zu erkennen sind. Gelegentlich verwenden wir solche Bilder auch für unsere Internet oder sonstige Werbung. Teilen Sie uns bitte vorgängig mit, falls Sie dies nicht möchten.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Bei den von K-T angebotenen Reisen handelt es sich um grenzüberschreitende Vertragsverhältnisse. Im Sinne einer einheitlichen Betrachtungsweise wird Schweizer Recht für anwendbar erklärt. Gerichtsstand ist Schwyz.

 Brunnen, im Januar 2026

Kaufmann Trekking | Wylen 1 | 6440 Brunnen
041 822 00 55 (auch abends)
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